Teilnahmebedingungen für das EDELFUNDE Partnerprogramm
Version 1.1 · Stand und Geltungsbeginn: 25. Oktober 2026
1. Anbieter und Teilnahme
Vertragspartner ist EDELFUNDE EOOD, zh.k. Manastirski livadi B, bl. 48, et. 2, ap. 3, 1404 Sofia, Bulgarien; EIK 202603643, USt-IdNr. BG202603643; vertreten durch Boyan Velikov; kontakt@edelfunde.de.
Das Programm richtet sich an volljährige, geschäftlich oder selbständig handelnde Personen und Organisationen mit Sitz in der EU. Erforderlich sind zutreffende Kontaktdaten und ein rechtmäßig betriebener Werbekanal. Die Bewerbung ist kostenlos; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Partnervertrag beginnt mit unserer ausdrücklichen Freigabe in Textform. Die Registrierung allein genügt nicht. Es gibt keinen Pflichtkauf, keine Kaution, keine Mindestverkäufe und keine feste Postingpflicht. Partner handeln selbständig und dürfen EDELFUNDE nicht rechtsgeschäftlich vertreten. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
Für das Vertragsverhältnis zwischen dir und EDELFUNDE haben diese ausdrücklich vereinbarten Programmbedingungen Vorrang vor allgemeinen Musterbedingungen im Portal. Eigenständige Nutzungsbedingungen von GoAffPro für dessen eigene Dienste bleiben hiervon unberührt.
Vor der Freigabe klären wir Identität, geschäftlichen Status, Anschrift, Vertretungsbefugnis, Niederlassungsland und Steueransässigkeit sowie Werbekanäle und Zielmärkte. Erforderliche Steuer- und Registrierungsdaten werden situationsbezogen erhoben; Ausweiskopien werden nicht routinemäßig verlangt. Angaben können vor dem Absenden korrigiert werden. Mit der Zulassung übermitteln wir eine speicherbare Fassung der vereinbarten Bedingungen, individuellen Ergänzungen und Vertragssprache. Die Datenschutzhinweise sind eine Information und keine pauschale Einwilligung. Die tatsächliche rechtliche Einordnung wird durch die Bezeichnung als Partner nicht verändert.
2. Provision und Rabatt
Die Provision beträgt 15 % des qualifizierten Netto-Warenwerts: tatsächlich bezahlter Produktpreis nach sämtlichen Rabatten, ohne Umsatzsteuer, Versandkosten und sonstige Gebühren. Beispiel: 100 € Netto-Warenwert nach Rabatten ergeben 15 € Provision. Für stornierte, unbezahlte oder vollständig erstattete Bestellungen entsteht kein Anspruch; bei Teilrückerstattungen vermindert sich die Provision anteilig.
Der persönliche Partnercode gewährt der Community 5 % Produktrabatt. Maßgeblich sind die beim Einkauf angezeigten Codebedingungen; eine Kombination mit anderen Rabatten ist nur möglich, wenn der Checkout sie zulässt. Versand und Verfügbarkeit richten sich nach den Shopangaben. Provisionen werden nicht für die Anwerbung weiterer Partner bezahlt. Eigene Einkäufe, fingierte Bestellungen und Umgehungsgeschäfte sind ausgeschlossen.
3. Zuordnung von Verkäufen
Ein gültiger persönlicher Partnercode, der bei der Bestellung verwendet wird, hat Vorrang vor einer Linkzuordnung. Ohne solchen Code wird die Bestellung dem letzten erfolgreich erfassten Empfehlungslink eines zugelassenen Partners innerhalb von 30 Tagen vor der Bestellung zugeordnet. Eine frühere Kundenverbindung schafft keinen unbegrenzten Provisionsanspruch. Pro Bestellung wird höchstens eine Provision gezahlt. Technische Anzeigen werden nach diesen Regeln überprüft und können mit geeigneten Nachweisen berichtigt werden.
Link-Tracking setzt die gesetzlich erforderliche vorherige Einwilligung und technisch erfolgreiche Erfassung voraus. Ablehnung oder Widerruf, Gerätewechsel und Browserbeschränkungen können die Linkzuordnung verhindern. Ein eingegebener Code kann eine datensparsame Zuordnung ohne vorherigen Link ermöglichen; Bestell- und Abrechnungsdaten werden dadurch nicht anonym. Partner dürfen Einwilligungen nicht umgehen. Fehler können mit datensparsamen Nachweisen an kontakt@edelfunde.de gemeldet werden. Gesetzliche Rechte und Fristen bleiben unberührt.
4. Prüfung und Auszahlung
Die Provision wird zunächst vorläufig erfasst. Der unbedingte Anspruch entsteht, sobald seit der Bestellung mindestens 30 Tage vergangen sind, die Bestellung bezahlt und ausgeliefert ist und die anwendbare Widerrufs-/Rückgabefrist abgelaufen ist, soweit keine Stornierung oder Erstattung vorliegt. Grundlage ist der tatsächlich beim Händler verbleibende qualifizierte Netto-Warenwert nach Rabatten, ohne Umsatzsteuer, Versand und sonstige Gebühren. Unsere manuelle Freigabe bestätigt die Voraussetzungen und steht nicht in unserem freien Ermessen.
Wir prüfen erfüllte Voraussetzungen innerhalb von sieben Kalendertagen. Bei konkreter Reklamation oder begründetem Missbrauchsverdacht darf nur der betroffene Betrag vorübergehend zurückgestellt werden. Wir erläutern Grund und voraussichtlichen Abschluss, überprüfen offene Fälle spätestens nach 30 Tagen erneut und verzögern fällige unbestrittene Beträge nicht. Zwingende Zahlungsfristen und Verzugsrechte bleiben unberührt.
Auszahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Überweisung in EUR auf ein dem Partner zuzuordnendes SEPA-fähiges Konto. Für erreichbare Konten innerhalb der EU wird kein bestimmter IBAN-Mitgliedstaat vorgeschrieben. Wir zahlen monatlich bis zum 15. des Folgemonats nach Entstehung des unbedingten Anspruchs. Ab 20 EUR erfolgt die reguläre monatliche Auszahlung; kleinere Guthaben werden übertragen, auf Anforderung zum nächsten monatlichen Termin ausgezahlt und jedenfalls spätestens 60 Kalendertage nach Entstehung des unbedingten Anspruchs beglichen. Die Schwelle bewirkt weder Verfall noch unbegrenzte Stundung.
Vor der ersten Auszahlung stellt der Partner die erforderlichen Identifikations-, Steuer- und Bankdaten sowie die je nach Status und Land erforderlichen Unterlagen, beispielsweise eine Rechnung oder einen Vertrag, bereit. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage dieser Daten und Unterlagen. Fehlen sie, teilen wir mit, was fehlt, und verlangen keine sachfremden Unterlagen. Wir tragen unsere ausgehenden Überweisungsgebühren; Gebühren der Empfängerbank und eine vom Partner gewünschte Umrechnung richten sich nach dessen Anbieter. Ein Portalstatus „zahlbar“ ersetzt keine Prüfung und beschränkt keine gesetzlichen Ansprüche.
Partner erfüllen ihre eigenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten. Unsere eigenen gesetzlichen Prüf-, Umsatzsteuer-, Einbehaltungs- und Meldepflichten bleiben bestehen. Umsatzsteuer auf die Partnerleistung wird nur bei gesetzlicher Berechtigung und ordnungsgemäßem Nachweis zusätzlich berücksichtigt; Reverse Charge und zulässige Befreiungen bleiben unberührt. Eine Rechnung ist erforderlich, soweit das anwendbare Recht sie verlangt. Steuerrechtliche Selbstabrechnung/Gutschriften benötigen eine gesonderte Vereinbarung.
Teilrückerstattungen mindern vorläufige Provisionen anteilig. Spätere nachgewiesene Fehlbuchungen, Betrugsfälle oder Erstattungen können nur auf nachvollziehbarer rechtlicher Grundlage berichtigt und rechtlich zulässig verrechnet werden. Rein freiwillige Kulanz ohne rechtlichen Grund beseitigt einen bereits unbedingt entstandenen Anspruch nicht automatisch. Zwingende Handelsvertreterrechte bleiben unberührt.
5. Faire Werbung und rechtliche Pflichten
- Werbung und Affiliate-Verbindungen sind deutlich, sofort erkennbar und in der Sprache des Inhalts zu kennzeichnen, etwa mit „Werbung“/„Anzeige“. Plattformkennzeichnungen sind zusätzlich zu nutzen, soweit erforderlich. Ein versteckter Hinweis im Profil genügt nicht.
- Nur zutreffende Produktinformationen verwenden. Keine Heilversprechen, medizinischen Wirkungsbehauptungen, erfundenen Erfahrungsberichte oder garantierten Ergebnisse. Kristalle werden als Natur-, Sammler- oder Dekorationsstücke beworben.
- Kein Spam und keine unzulässigen Werbe-E-Mails oder Direktnachrichten. Öffentlich sichtbare Kontaktdaten ersetzen keine erforderliche Werbeeinwilligung. Nationale Werbe-, Medien-, Datenschutz- und Plattformregeln sind einzuhalten.
- Keine Cookie-Manipulation, erzwungenen Klicks, irreführenden Weiterleitungen, Identitätstäuschung oder sonstiger Betrug. Keine Weitergabe von Kundenlisten oder unnötigen personenbezogenen Bestelldaten an uns.
- Gutschein-/Cashback-Portale, bezahlte Marken-Suchanzeigen einschließlich „EDELFUNDE“ und Schreibvarianten sowie Marken in Domains oder Kontonamen benötigen unsere vorherige Zustimmung in Textform.
Jede eigenständig wahrnehmbare Werbeeinheit ist zu kennzeichnen. Bei einschlägigen französischen Kooperationen muss „Publicité“ oder „Collaboration commerciale“ klar lesbar während der gesamten Werbung auf Bild oder Video erscheinen. Keine direkten Kaufaufforderungen an Kinder oder Aufforderungen zum Überreden ihrer Eltern. Keine unbelegten Umweltbehauptungen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“. „Natürlich“ bezeichnet belegbare Materialeigenschaften, keinen pauschalen Umweltvorteil.
Ein individueller Partnercode beweist keine Ausnahme von Preisvergleichsvorschriften bei öffentlich beworbenen Rabatten. Vor allgemeinen Rabattkampagnen geben wir zulässige Texte und erforderliche Referenzpreise vor. Ausverkaufte Einzelstücke dürfen nicht als verfügbar dargestellt werden. Warnungen, Rückrufe und Verbraucherinformationen dürfen nicht entfernt oder verfälscht werden.
Bei erkennbar rechtswidriger Werbung setzt der Partner den betroffenen Inhalt unverzüglich aus und informiert uns. Wir prüfen Beanstandungen und veranlassen Korrekturen; Verantwortung wird nicht vollständig auf den Partner verlagert. Vor einer Kooperation mit einschlägigen französischen Formvorschriften schließen wir eine vollständige schriftliche Vereinbarung, vorsorglich schon vor Beginn.
6. Inhalte und Markenrechte
Für die aktive Teilnahme dürfen ausschließlich die von uns ausdrücklich für Partner freigegebenen Bilder, Texte und Markenelemente nicht exklusiv und widerruflich zur Bewerbung unseres Shops verwendet werden. Keine pauschale Lizenz für sämtliche Shopinhalte. Rechte Dritter, insbesondere an Musik, Fotos und abgebildeten Personen, sind einzuhalten. Eigene Inhalte bleiben Eigentum des Partners; eine Nutzung durch EDELFUNDE außerhalb der notwendigen Prüfung bedarf einer gesonderten Erlaubnis. Nach Beendigung sind aktive Partnerwerbung und die weitere Nutzung freigegebener Materialien einzustellen; gesetzliche Dokumentationspflichten bleiben bestehen.
7. Laufzeit, Änderungen und Beendigung
Die 14-tägige Kündigungsfrist gilt nur, soweit keine zwingend längere Frist anwendbar ist. Die Einordnung als selbständiger Partner, Handelsvertreter oder Arbeitnehmer richtet sich nach den tatsächlichen Umständen und zwingendem Recht. Gesetzliche Ansprüche werden nicht ausgeschlossen.
Rechtmäßig entstandene Provisionen verfallen nicht. Vor Vertragsende rechtmäßig erfasste Empfehlungen bleiben für den Rest ihres ursprünglichen 30-Tage-Fensters nach den bisherigen Bedingungen berücksichtigt, soweit zwingende Ansprüche nicht weiter reichen. Nach Vertragsende dürfen keine neuen Partnerwerbemaßnahmen begonnen werden. Verbleibende unbestrittene Guthaben werden unabhängig von 20 EUR spätestens 30 Tage nach abschließender Prüfung und Eingang tatsächlich erforderlicher Daten ausgezahlt; frühere gesetzliche Fälligkeit bleibt maßgeblich. Bereits erfasste Empfehlungen werden bei Vertragsänderungen nicht rückwirkend schlechter gestellt.
Änderungen wesentlicher Bedingungen, insbesondere der Provisionshöhe, werden mindestens 30 Tage vor der beabsichtigten Geltung in Textform angekündigt und gelten nur für künftige Empfehlungen. Bereits entstandene Ansprüche werden nicht rückwirkend verschlechtert. Vertragsänderungen bedürfen der erforderlichen Zustimmung; Schweigen gilt nicht pauschal als Zustimmung. Kommt keine Einigung zustande, kann die Teilnahme ordentlich beendet werden.
8. Haftung, Datenschutz und Recht
Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und gesetzlich zwingende Haftung gelten keine Haftungsbeschränkungen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit zulässig. Es gibt keine Garantie für bestimmte Reichweiten oder Einnahmen.
Grundsätzlich gilt bulgarisches Recht. Soweit französische Vorschriften über kommerzielle Einflussnahme einen Vertrag unter französischem Recht verlangen, gilt für die betreffende Kooperation französisches Recht; die ausgefüllte Kooperationsvereinbarung konkretisiert dies. Anderes zwingendes Recht und die gesetzliche Zuständigkeit bleiben unberührt. Die Bezeichnung als Geschäftspartner entzieht einer tatsächlich als Verbraucher handelnden Person keine zwingenden Rechte. Zwingende Ansprüche Dritter, einschließlich gesetzlicher gesamtschuldnerischer Haftung, werden nicht ausgeschlossen.
In der Zulassungsbestätigung wird die vereinbarte Vertragssprache angegeben; die drei Fassungen sollen übereinstimmen und zwingende Sprach- und Transparenzpflichten bleiben erhalten.
Datenschutz und Kontakt: Datenschutzhinweise · kontakt@edelfunde.de